Gutachten
Trotz einer guten Behandlung können Unfälle Einschränkungen der Funktion und Leistungsfähigkeit hinterlassen. In diesen Fällen gibt es unter Umständen die Möglichkeit hierfür einen Ausgleich zu erhalten. Um die Höhe des verbliebenen Schadens zu ermitteln wird meistens eine ärztliche Begutachtung durchgeführt. In unserer Klinik sind dies mehrere Hundert Gutachten pro Jahr.
Hierzu gehören:
- Rentengutachten für die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen)
- Gutachten zur Zusammenhangsfrage für für die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen)
- Invaliditätsgutachten für die private Unfallversicherung
- Gutachten bei Haftpflichtschäden
- Sozialgerichtsgutachten