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25.01.2023

Verwaltungsdirektor Steffen Vollrath zum Urteil des Sozialgerichtes Schwerin vom 24. Januar 2023

Qualität für Patienten bei hochkomplexen Eingriffe steht im Vordergrund


AOK Mindestmengen-Transparenzliste 2023, Seite 47

AOK Mindestmengen-Transparenzliste 2023, Seite 47

„Wir werden den Beschluss des Sozialgerichtes Schwerin, der uns am 24. Januar 2023 zugegangen ist, prüfen und anschließend das weitere Vorgehen beraten. Unser Eilantrag richtete sich keineswegs gegen andere Krankenhäuser im Land, sondern gegen eine nicht zutreffende Prognoseeinschätzung der Krankenkassen, die aus unserer Sicht erneut durchzuführen wäre (s. Anlage).

Bereits seit Mitte des vergangenen Jahres hatte das Klinikum Südstadt Rostock mehrfach das Gespräch mit den Kassenverbänden und dem für die Versorgung zuständigen Sozialministerium MV gesucht. Seitens des Südstadtklinikums war immer die Bereitschaft signalisiert worden, mit anderen Kliniken im Land diese komplexen Eingriffe gemeinsam anzubieten.

Das Klinikum Südstadt Rostock erfüllt als einziges Krankenhaus im Land die erforderliche Mindestanzahl an 26 komplexen Speiseröhreneingriffen bei insgesamt weniger als 100 Patienten im Land (z.B. 2021 – 71 Fälle). Insofern sind das Anliegen der Krankenkassen und die Vorgaben des Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA), diese Eingriffe mittels Mindestfallzahlen auf Zentren mit der höchsten Erfahrung und Kompetenz zu konzentrieren, für alle betroffenen Patienten zu begrüßen. Aufgrund von überraschenderweise äußerst positiv ausfallenden Prognosen, wurden hier im Gegensatz zum Frühchenzentrum in Neubrandenburg, andere Entscheidungen getroffen. Wir hätten uns vor allem Transparenz zu teilweise sprunghaft angestiegenen Prognosezahlen gewünscht.

Der vom Klinikum Südstadt initiierte Eilantrag richtete sich somit allein gegen die Prognoseeinschätzungen der Krankenkassen, die weitere drei Krankenhäuser im Land in 2023 für diese komplexen Leistungen zugelassen haben. Die Mindestmengen liegen in 2023 weiterhin bei 26 dieser besonderen Leistungen im Jahr. Das bedeutet, allein in Rostock müssten für eine Aufrechterhaltung des speziellen Leistungsspektrums 52 Patienten jährlich operiert werden. Somit können die insgesamt vier für diese Leistungen in 2023 berechtigten Kliniken die Mindestfallzahlen rein rechnerisch gar nicht erreichen. Wir kannibalisieren uns gegenseitig, anstatt solche Spezialeingriffe auf wenige Zentren mit ausreichenden Patientenzahlen und hoher Qualität im Land zu konzentrieren.

Eine weitere Gefahr besteht darin, dass Kliniken, die diese Mindestfallzahlen 2023 nicht erreichen werden, somit in der kommenden Zeit davon ausgeschlossen werden können. Es besteht dann das Risiko, dass gar kein Krankenhaus in MV diese Leistungen ab 2024 mehr erbringen darf.“

https://aok-bv.de/imperia/md/aokbv/engagement/mindestmengen/mindestmengen-transparenzliste_2023.pdf

 

 

Klinikum Südstadt Rostock
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